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FG Rheinland-Pfalz, 15.06.2011 - 1 K 1783/10 |
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Erteilung von Kontoauszügen an den Insolvenzverwalter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- FG Rheinland-Pfalz, 24.11.2009 - 1 K 1752/07
Akteneinsicht im Insolvenzverfahren
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.06.2011 - 1 K 1783/10
Die in Bezug genommene Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. November 2009 1 K 1752/07 setze sich darüber hinaus nicht mit der Konkurrenz des LIFG zu anderen Auskunftsrechtsvorschriften auseinander.Insoweit werde auf das Urteil des Finanzgerichts vom 24. November 2009 Az. 1 K 1752/07 verwiesen.
- BFH, 28.06.2000 - X R 24/95
Ablehnung eines Antrags auf Fristverlängerung
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.06.2011 - 1 K 1783/10
Das Gericht ist im Ermessensbereich nicht zu eigenen Ermessensausübung befugt, weil es ansonsten seine Erwägung letztlich an die Stelle der hier allein maßgeblichen Ermessenserwägungen der Verwaltung setzen würde (vgl. BFH-Urteil vom 28. Juni 2000 X R 24/95, BStBl II 2000, 514). - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2008 - 8 A 1548/07
Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Zugang zu amtlichen Informationen unter …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.06.2011 - 1 K 1783/10
Zunächst ergebe sich durch die Entscheidung des OVG Münster in ZIP 2008, 1542, dass der Kläger als Insolvenzverwalter zum Kreis der Informationszugangsberechtigten zähle.
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2010 - 10 A 11156/09
Zum Anspruch des Insolvenzverwalters auf Informationszugang gegenüber einem …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.06.2011 - 1 K 1783/10
Außerdem werde auf die in einem Parallelverfahren ergangene Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz Az. 10 A 11156/09.OVG hingewiesen. - BFH, 04.06.2003 - VII B 138/01
Recht auf Akteneinsicht
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.06.2011 - 1 K 1783/10
Gleichwohl geht der BFH in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass dem während eines Verwaltungsverfahrens um Akteneinsicht nachsuchenden Steuerpflichtigen oder seinem Vertreter ein Anspruch auf eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung der Behörde zusteht, weil die Behörde nicht gehindert sei, in Einzelfällen Akteneinsicht zu gewähren (BFH-Beschluss vom 4. Juni 2003 VII B 138/01, BStBl II 2003, 790 m.w.N.). - BGH, 07.02.2008 - IX ZB 137/07
Pflicht des die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragenden Gläubigers zur …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.06.2011 - 1 K 1783/10
Er verwies insofern auf die Entscheidung des BGH vom 7. Februar 2008 Az. IX ZB 137/07, in der der BGH zu dieser Frage ausgeführt habe, dass die Insolvenzordnung keine Auskunftspflichten möglicher Anfechtungsschuldner gegenüber dem Insolvenzgericht kenne. - BFH, 10.02.2011 - VII B 183/10
Eröffnung des Finanzrechtswegs im Streit um allgemeine Einsicht in …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.06.2011 - 1 K 1783/10
Nach dem Beschluss des Bundesfinanzhofes -BFH- vom 10. Februar 2011 VII B 183/10, BFH/NV 2011, 992 handelt es sich in den Fällen, in denen der Insolvenzverwalter, ohne sein Anliegen näher zu konkretisieren, allgemein nach dem LIFG Einsicht in die beim Finanzamt geführten Vollstreckungsakten Einsicht begehrt, um eine Streitigkeit im Sinne von § 33 Abs. 1 FGO, so dass der Finanzrechtsweg eröffnet ist.
- FG Münster, 28.03.2012 - 6 K 4441/10
Anspruch auf Erteilung von Kontoauszügen und auf Akteneinsicht im …
Dabei hat er in der AO bewusst kein Akteneinsichtsrecht normiert (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.06.2011, 1 K 1783/10, juris).Hierin liegt ein erkennbarer, absichtsvoller Regelungsverzicht des Bundesgesetzgebers, der als eine Ausnutzung der ihm eingeräumten Regelungskompetenz zur Schaffung abschließender Regelungen für Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte im Bereich der AO anzusehen ist (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.06.2011, 1 K 1783/10, juris).
Das Gericht ist im Ermessensbereich nicht zur eigenen Ermessensausübung befugt, weil es ansonsten seine Erwägung letztlich an die Stelle der hier allein maßgeblichen Ermessensentscheidung der Verwaltung setzen würde (BFH, Urteil vom 28.06.2000, X R 24/95, BStBl. II 2000, 514; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.06.2011, 1 K 1783/10, Juris).
Der Anspruch des um Akteneinblick Nachsuchenden auf ermessensfehlerfreie Entscheidung ist gewahrt, wenn das Finanzamt im Rahmen einer Ermessensabwägung die Belange des Antragstellers und die Belange der Behörde gegeneinander abgewogen hat (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.06.2011, 1 K 1783/10, Juris).
- VG Hamburg, 30.10.2013 - 13 K 2072/11 Der Anspruch des um Akteneinsicht Nachsuchenden auf ermessensfehlerfreie Entscheidung ist gewahrt, wenn das Finanzamt im Rahmen einer Ermessensabwägung die Belange des Antragstellers und die Belange der Behörde gegeneinander abgewogen hat (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.06.2011, 1 K 1783/10, Juris).